Hundesteuer: Stadt bietet drei neue Online-Services an
Wer ein Hund zur Hundesteuer anmelden, von der Hundesteuer abmelden oder bei Umzug innerhalb Burgdorfs seine neue Adresse mitteilen möchte, kann dies nun online tun.
Hierfür hat die Stadt Burgdorf drei neue Online-Services eingerichtet: Wer einen/mehrere Hund(e) in seinem Haushalt aufnimmt oder mit einem/mehreren Hund(en) zuzieht, hat diese(n) innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anzumelden. Wenn ein Hund verstorben ist oder veräußert/abgegeben wurde, ist dieser von der Hundesteuer abzumelden. Im Falle der Veräußerung/Abgabe werden der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters benötigt. Bei Umzug innerhalb Burgdorfs, mit zur Hundesteuer angemeldetem Hund, kann hier die neue Anschrift mitgeteilt werden.
Hierfür hat die Stadt Burgdorf drei neue Online-Services eingerichtet: Wer einen/mehrere Hund(e) in seinem Haushalt aufnimmt oder mit einem/mehreren Hund(en) zuzieht, hat diese(n) innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anzumelden. Wenn ein Hund verstorben ist oder veräußert/abgegeben wurde, ist dieser von der Hundesteuer abzumelden. Im Falle der Veräußerung/Abgabe werden der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters benötigt. Bei Umzug innerhalb Burgdorfs, mit zur Hundesteuer angemeldetem Hund, kann hier die neue Anschrift mitgeteilt werden.